Prüfungstermine für Garagenbetriebe
Garagen können ihre eigenen Termine buchen und verwalten. Das selbe gilt für Termine periodischer Prüfungen von Kunden.
Absagen für Termine können spätestens 10 Arbeitstage im Voraus getätigt werden.
| News | |
| 01.11.2012 | CUFA eingeführt Die Einführung der computerunterstützten Fahrzeugprüfungen (CUFA) wurde in den letzten Wochen erfolgreich vollzogen. Wir bedanken uns bei unseren Garagisten fü die Unterstützung, welche uns die Veränderungen in den Dispositions- und Prüfprozessen erleichtert hat. In den kommenden Monaten wird das CUFA System laufend erweitert werden, um weitere Vorteile für unsere Kunden zu bringen. |
| 02.08.2012 | CUFA Die schrittweise Einführung von CUFA(Computerunterstützte Fahrzeugprüfungen) steht bevor. Ab 6. August 2012 werden in Frauenfeld und ab September in Amriswil Fahrzeugprüfungen mit table width=100%tt-PC durchgeführt. Die Fahrzeugdaten sind in jedem Fall vor der Fahrzeugprüfung bei uns registriert. Aufgrund dieses Wechsels müssen keine Prüfberichte mehr ausgedruckt und an die Prüfung mitgebracht werden. Die Funktion des Prüfbericht-Drucks in der Online Disposition ist deshalb per sofort deaktiviert. |
| 05.07.2012 | Neuer Prüfbescheid ersetzt den Prüfbericht Im Sommer 2012 führt das Strassenverkehrsamt Thurgau im Zusammenhang mit der Einführung computerunterstützter Fahrzeugprüfungen (Cufa) schrittweise einen neuen Prüfbescheid ein, welcher den bisherigen Prüfbericht ersetzen wird. Auf dem neuen Dokument sind nur noch diejenigen Mängel aufgelistet, welche zu beheben sind. Bei Nichtbestehen der Prüfung behält das Strassenverkehrsamt seit 4. Juli 2012 den Fahrzeugausweis nicht mehr ein. Bitte geben Sie diesen anlässlich der Prüfung dem prüfungsberechtigten Fachbetrieb weiter oder bringen ihn zur Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt mit. |
| 14.04.2011 | Änderungen im Bereich der Terminbuchung |
| 25.02.2011 | |
| 02.07.2010 | Fahrzeug ändern bei bestehendem TerminFahrzeuge können jetzt bis spätestens am Vortag bei bestehenden Terminen Online geändert werden. Melden Sie uns die Änderung des Fahrzeuges unbedingt, damit die Fahrzeugprüfung ohne Verzögerung durchgeführt werden kann. |
| 01.07.2010 | Nachkontrollen werden durch Garagenbetriebe durchgeführtNachkontrollen können ab 01.07.2010 durch von AGVS berechtigte Betriebe geprüft werden.Eine aktuelle Liste dieser Betriebe ist unter www.agvs-tg.ch zu finden. Beim Strassenverkehrsamt werden nach einer Übergangsfrist keine Nachkontrollen mehr geprüft, welche ohne Termin erscheinen. |
Formulare und Merkblätter
- Antrag neuer Zugang Online-Disposition (nur Thurgauer Garagisten)
- Dokumentation Online Disposition

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